Anmeldung über einen Musikverein
Zwischen der Musikschule Zürcher Unterland und verschiedenen Musikvereinen und Musikgesellschaften bestehen Zusammenarbeitsverträge. Die Muikschule Zürcher Unterland verpflichtet sich, neue Schülerinnen und Schüler, welche als potenzielle Musikvereins Mitglieder in Frage kommen, aktiv über die Vergünstigungen und den Verein in Kenntnis zu setzen. Ebenfalls verpflichten sich die Musikvereine die Schüler auf Projekte und Angebot der Musikschule aufmerksam zu machen.
Der Instrumentalunterricht unserer Schüler findet in der Regel als Einzelunterricht statt und wird durch qualifizierte Instrumentallehrpersonen der Musikschule Zürcher Unterland erteilt. Der Musikverein / die Musikgesellschaft kann den Unterricht zu vorteilhaften Konditionen anbieten und vermietet für Schüler auch günstig Instrumente.
Voraussetzungen:
Die Anmeldung über einen Musikverein erfolgt dann wenn es sich um eines der folgenden Instrumente handelt:
Querflöte / Klarinette / Saxofon / Trompete / Posaune / Waldhorn / Tenorhorn / Tuba
Schlagzeug
Teilnahme im Jugendmusikensemble
Nach ca. einem Jahr Musikunterricht treten die Kinder dem jeweiligen Ensemble bei.
Zusammenarbeit mit folgenden Musikvereinen:
- Brass Band, Eglisau (BBE)
- Jugendmusik Embrach (JME)
- Musikgesellschaft Glattfelden (MGG)
- Musikverein Neerach (MVN)
- Musikverein Harmonie Niederglatt (MHN)
- Musikgesellschaft Niederhasli (MGN)
- Musikverein Oberglatt (MVO)
- Musikgesellschaft Rafz (MGR)
- Musikgesellschaft Rorbas Freienstein Teufen (MGRFT)
- Musikverein Rümlang (MVR)
- Musikverein Wil (MVW)

