Schulgeld
Mindestdauer ist 30 Minuten, verlängerbar auf 40, 50, oder 60 Minuten.
Der Unterricht wird als Einzelunterricht, Staffelunterricht oder als Gruppenunterricht angeboten.
Informieren Sie sich auch über unsere Gruppenangebote (Ensembles, Singschule/Chor und Bands), welche im Zusammenhang mit dem Einzelunterricht zum Teil kostenlos sind.
Schulgeldermässigung
Eltern mit Wohnsitz in einer der Anschlussgemeinden der Musikschule Zürcher Unterland können für ihre Kinder bis zum 25. Altersjahr eine Schulgeldermässigung beantragen, sofern diese noch in der Erstausbildung sind. (Vorweisung von Lehrvertrag und oder Studienbescheinigung) Voraussetzungen sind unter anderem, dass das Kind bereits mindestens ein Jahr in einem und demselben Instrument unterrichten worden ist.