Kinder & Jugendliche

Kinder und Jugendliche in unseren Anschlussgemeinden bis und mit 25. Geburtstag bekommen den subventionierten Tarif, sofern diese noch in der Erstausbildung sind. (Vorweisung von Lehrvertrag und oder Studienbescheinigung)
Ab dem Schuljahr 2018/19 gelten neue Tarife:
Schulgeldermässigung
Eltern mit Wohnsitz in einer der Anschlussgemeinden der Musikschule Zürcher Unterland können für ihre Kinder bis zum 25. Altersjahr eine Schulgeldermässigung beantragen, sofern das Kind die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen hat. (Lehrvertrag oder Studienbescheinigung senden). Voraussetzung ist, dass das Kind bereits mindestens ein Jahr in einem und demselben Instrument unterrichtet worden ist.